Ostern 2024: Wissenswertes zu Brauchtumsfeuern

Das Abbrennen von „Brauchtumsfeuern“ unterliegt grundsätzlich sehr strengen Regelungen.  Den Verordnungen bzw. gesetzlichen Regelungen entsprechend, ist das Entzünden von „Osterfeuern“ in der Steiermark ausschließlich nur vom Karsamstag (30.3.2024) 15:00 Uhr bis Ostersonntag (31.3.2024) 03:00 Uhr gestattet. Hier einige 


WICHTIGE Sicherheitstipps:

Die Gefahren für Menschen, Tiere und die Umwelt sind nicht zu unterschätzen. Das Erleiden von schmerzhaften Brandverletzungen ist bei offenem Feuer keine Seltenheit.

Bitte folgende Sicherheitstipps beachten

Die steirischen Feuerwehren raten, ergänzend zu den behördlichen Auflagen, nachstehende Sicherheitstipps beim Entzünden von Brauchtumsfeuern zu beherzigen:

  • Ausschließlich trockene Pflanzenreste (z.B. Laub) und unbehandeltes Holz (z.B. Baumschnitt) verwenden – der Umwelt zuliebe. Sämtliche nicht biogenen Materialien wie z.B. Kunststoffe („Plastiksackerl“), Verpackungsmaterial, Altreifen, Lacke oder Gummi – aber auch andere Abfälle wie Möbelstücke, Altkleider etc., haben im Osterfeuer absolut nichts verloren.
  • Keine übergroßen Feuerstellen anhäufen.
  • Tiere schützen. Das Brennmaterial kurz vor dem Anzünden noch einmal umschichten, damit das Osterfeuer nicht zur Flammenfalle für Tiere wird.
  • Sicherheitsabstände beachten! Dringend empfohlen wird, wegen Rauch und Hitze bzw. Brandausbreitungsgefahr, entsprechend den gesetzlichen Verordnungen, einen ausreichenden Sicherheitsabstand zur Feuerstelle einzuhalten. Mindestens 100 Meter zu Energieversorgungsanlagen und Betriebsanlagen mit leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gütern. Mindestens 50 Meter zu Straßen, Wegen etc. [öffentl. Verkehrsflächen]. Mindestens 50 Meter zu Gebäuden und anderen Objekten und mindestens 40 Meter zu Baumbeständen wie Wald, Baumgruppen oder Hecken. Entsprechend § 4 Abs 5 der BrauchtumsfeuerVO ist bei Nichteinhaltung der Abstands-, Beschickungs- und Sicherheitsbestimmungen das Entfachen des Feuers zu untersagen bzw. ein sofortiger Löschauftrag im Sinne des § 3 Abs. 2 BLRG seitens der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu erteilen. Siehe dazu auch BrauchtumsVO: hier klicken
  • Windrichtung beim Entzünden beachten. Das Feuer darf z.B. bei starkem Wind gar nicht angezündet werden und ist bei einem aufkommenden starken Wind unverzüglich zu löschen.
  • Brennbare Flüssigkeiten als Brandbeschleuniger bergen nicht nur ein hohes Risiko (Gefahr von Stichflammen und Verbrennungen), sondern sind auch verboten!
  • Offenes Feuer muss grundsätzlich beaufsichtigt werden. Es ist wichtig dafür Sorge zu tragen, dass sich das Feuer nicht unkontrolliert ausbreiten kann.
  • Nicht zu viel Material auf einmal abbrennen, gefährlichen Funkenflug unbedingt vermeiden.
  • Ausreichend Löschmittel bereithalten. (Wasser, Feuerlöscher, Sand etc.).
  • Zufahrt für Feuerwehr und Rettungsdienste unbedingt freihalten.
  • Vorsicht Strohballen: diese können sich bereits durch die Hitzestrahlung von allein entzünden und sind deshalb eine gefährliche Sitzgelegenheit.
  • Auf kleine Kinder aufpassen – Kleinkinder unterliegen schnell der Faszination des Feuers und unterschätzen dabei die ihnen unbekannte Gefahr.